MIT DER RICHTIGEN LIZENZ

GEN URLAUB FAHREN

 

Welche Führerscheinklasse Sie für das Fahren eines Reisemobils oder einer Pkw-Caravan-Kombination benötigen, hängt ganz von der zulässigen Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs oder Gespanns ab. Die richtige Fahrerlaubnis verrät Ihnen schnell und einfach unser Führerschein-Finder.

 

Für Reisemobile gilt: Wer einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, seinen Führerschein also vor 1999 erworben hat, darf Reisemobile bis zu 7,5 t Gesamtmasse fahren. Das bleibt auch so, weil dieser Führerschein bestandsgeschützt ist. Alle diejenigen, die ab 1999 den B-Führerschein erworben haben, sind auf 3,5 t limitiert. Für Fahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t ist seit 1999 die Fahrerlaubnis C1 notwendig.

Bei Caravan-Gespannen gilt: Mit der Führerscheinklasse 3, die vor 1999 galt, dürfen alle Pkw-Caravan-Kombinationen geführt werden – theoretisch bis 18,7 t. Neu ist die Erweiterung B 96 für Inhaber der Führerscheinklasse B, die seit 1999 gilt und nur noch das Führen von Kombinationen bis 3,5 t erlaubt. Mit B 96 können jetzt auch Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t liegt.

 

*AlpVital Wohnmobile hat sich auf Fahrzeuge spezialisiert die alle mit der Führerscheinklasse B zu fahren sind. Sollten Sie einen Anhänger mitbringen müssen Sie lediglich drauf achten dass Sie die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

 

 

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